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Polen sorgen sich um ihre Häuschen
Das neue Gesetz über Grundbücher ist in Kraft getreten.
Der Streit um Eigentumsansprüche von polnischen Rückkehrern geht weiter.
Von Knut Krohn, SZ-Korrespondent in Warschau

Es ist ein Erbe der Regierung Kaczynski. Gestern trat ein Gesetz in Kraft, das lokale Behörden dazu verpflichtet, in Grundbücher, die seit dem Zweiten Weltkrieg nicht verändert wurden, den polnischen Staat als Eigentümer einzutragen. Dies geschehe zum „Schutz der polnischen Heimat“, verkündete der damalige Premierminister vollmundig und machte fast eine Million Zloty (umgerechnet 250.000 Euro) aus der Staatskasse dafür locker. Er hoffte, mit dem Gesetz die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen deutscher Alteigentümer auf Rückgabe ihrer Grundstücke verhindern zu können.

Unruhe in Masuren

Ausgangspunkt waren mehrere erfolgreiche Klagen von deutschstämmigen Polen, die unter dem kommunistischen Regime in die Bundesrepublik ausgewandert waren. Furore machte im vergangenen Sommer der Fall von Agnes Trawny, die in dem masurischen Dorf Narty (= Narthen; WM) von einem polnischen Gericht ihre alten Ländereien zurückbekam. Der gesamte Besitz war damals an den polnischen Staat gefallen, aber der hatte es versäumt, den Eigentümerwechsel im Grundbuch zu vermerken. So konnte Agnes Trawny auf die alten Einträge mit dem Namen ihrer Familie verweisen und den Prozess gewinnen.

Das Dorf gehört zum Landkreis Jedwabno, in dem es bisher 60 Rückübertragungsforderungen von Spätaussiedlern gibt. In der ganzen Wojewodschaft Warmen (gemeint ist Ermland; WM) und Masuren sind es fast 200. Dementsprechend groß ist die Unruhe in Masuren, aber auch im Südwesten Polens. Viele fürchten, dass nach ersten deutschen Erfolgen vor polnischen Gerichten eine Klagewelle droht. Schließlich hatten in den 70er und 80er Jahren Hunderttausende von deutschstämmigen Spätaussiedlern Polen verlassen.

Als der Fall Trawny durch die Presse ging, schaltete sich auch der damalige Premier Jaroslaw Kaczynski ein. Er war damals mitten im Wahlkampf, er besuchte medienwirksam die betroffenen Familien in der Region im ehemaligen Ostpreußen und sicherte Hilfe zu. Er werde eine „außergewöhnliche Revision“ beantragen, versprach der national-konservative Regierungschef vergangenen August und schalt die polnischen Gerichte, die aufgrund von Grundbucheintragungen zugunsten der früheren Eigentümer entschieden hatten. Seine Regierung werde Gesetze ändern, versprach Kaczynski. „Sie werden endgültige Sicherheit schaffen und Entscheidungen ausschließen, mit denen wir es im Fall dieses Dorfes zu tun haben.“ Piotr Hofmanski, der Sprecher des Obersten Gerichts, zeigte sich damals äußerst irritiert über die Einmischung Kaczynskis. „Das ist ein Aufruf an die Richter, das Gesetz zu brechen“, sagte er über die Forderung, nach Staatsräson zu entscheiden. „Die Gerichte halten sich entsprechend der Verfassung ausschließlich an das Gesetz. An die Staatsräson sollen sich die Politiker halten.“

„Kampf um polnische Erde“

Allerdings vermischte Ex-Premier Jaroslaw Kaczynski bei seinem „Kampf um polnische Erde“ zwei voneinander unabhängige Ebenen. Denn die Juristen urteilten nicht über die Klage einer im Krieg vertriebenen Deutschen.

Bei dem Trawny-Urteil in Masuren handelt es sich – vereinfacht gesagt – um eine Erbschaftsangelegenheit. Immer wieder fordern ehemalige Polen, die in den vergangenen Jahrzehnten oft unter dem Druck des kommunistischen Regimes nach Deutschland ausgewandert sind, ihr Hab und Gut zurück. Da die Rechtslage vom polnischen Gesetzgeber nach dem Zusammenbruch des Kommunismus nicht wirklich geklärt worden ist, haben diese Klagen immer wieder Erfolg. Zuletzt versuchte das damalige national-konservative Kabinett hektisch, diesen Forderungen Einhalt zu gebieten. Anfang des Jahres war die Idee geboren worden, Ansprüche von Vertriebenen generell zu verhindern. Ein entsprechender Gesetzestext wurde jedoch wieder verworfen, weil er nicht dem geltenden EU-Recht entsprach.

Keine der bisherigen polnischen Regierungen hat dieses Problem wirklich wahrgenommen. Ihre Sorgen galten in der Vergangenheit vor allem den Forderungen der Vertriebenen, die allerdings vonseiten der deutschen Bundesregierung als substanzlos angesehen werden. Der vorerst letzte Schritt in dieser Auseinandersetzung ist nun also die Umschreibung der Grundstücke. Doch auch damit wird der Streit kein Ende haben.

Wahrscheinlich ist, dass die deutschstämmigen Aussiedler weiter auf Rückgabe ihres Besitzes bestehen werden. Sie werden ihre Klagen auf Enteignung nun eben gegen den polnischen Staat richten.

Quelle:
Sächsische Zeitung, 20.11.2007, www.sz-online.de/nachrichten/artikel.asp?id=1667641

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weitere Informationen:
Beeinflussung von Gerichten ist rechtsstaatswidrig – Polen beschädigt seinen Ruf
http://www.cducsu.de/section__2/subsection__1/id__14106/Meldungen.aspx;

Die rechtswidrige Konfiszierung des Vermögens der Deutschen holt die Tschechische Republik und Polen ein

http://www.bund-der-vertriebenen-hessen.de/page_versch16.html;


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