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Kritik der UNO

 


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Kritik der UNO: »Kulturelle Aggression«

Auch die UNO hat sich mit dem Minderheitenschutz befaßt, allerdings in einem etwas anderen Rahmen als der Europarat. Der Uno geht es um den Schutz sogenannter „indigener“ Bevölkerungen, was man mit „Urbevölkerung“, „autochthone Bevölkerung“ oder schlicht „Eingeborene“ übersetzen könnte. Die Definition überschneidet sich weitestgehend mit der in Europa für Minderheiten gebräuchlichen Definition: So muß eine „indigene“ Bevölkerung angestammt in einem Gebiet leben und sich nach Sprache und Kultur von der Mehrheitsbevölkerung unterscheiden. Hinzu kommt die (auch kulturell verstandene) Dominanz der Mehrheitsbevölkerung, weswegen beispielsweise den deutschsprachigen Südtirolern dieser Status meist abgesprochen wird.

Für solche „indigenen Bevölkerungen“ verlangt die Uno einen starken Schutz der angestammten Namen: „Die unerbetene Zuteilung von Namen und der willkürliche Ersatz traditioneller Namen durch fremde Namen... stellen zumindest Akte des kulturellen Eingriffs und der kulturellen Aggression dar. Die Abschaffung der traditionellen bodenständigen Ortsnamen und die Zuteilung von Personennamen, die ... von den betreffenden Personen weder erbeten noch anerkannt wurden, müssen rück-gängig gemacht werden. Es müssen Anstrengungen unternommen werden, die Wiederbelebung der einheimischen Orts- und Personennamen durch Entfernung ihrer hinzugefügten fremden Elemente soweit wie möglich zu fördern, vorausgesetzt, daß es die betroffenen Personen verlangen.“

So beschloß es eine Unterkommission der UN-Menschenrechtskommission 1986. Wäre es auf Schlesien, Pommern, Ostpreußen und das Sudetenland anwendbar, könnte damit die komplette Neuzuteilung polnischer, russischer und tschechischer Ortsnamen grundsätzlich in Frage gestellt werden. K.B.

Quelle:
Preußische Allgemeine Zeitung / Das Ostpreußenblatt, 41/08 v. 11.10.2008

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