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 | Preußische Treuhand kritisiert Menschengerichtshof
 „Es handelt sich dabei eindeutig um ein politisches Urteil“, sagte der Vorsitzende der Landsmannschaft Schlesien, Rudi Pawelka, der zugleich einer der Aufsichtsratsvorsitzenden der Preußischen Treuhand ist, gegenüber der JUNGEN FREIHEIT. Der Gerichtshof hatte gestern eine Klage von 23 deutschen Vertrieben, die unter anderem wegen ihrer Vertreibung durch Polen im April 1945 eine Verletzung des Grundrechts auf Eigentum geltend gemacht hatten, als unzulässig zurückgewiesen. Die Straßburger Richter verwiesen darauf, daß Polen die Europäische Menschenrechtskonvention erst 1994 ratifiziert habe. Klagen über Enteignungen im Jahre 1945 seien daher unzulässig. Zudem habe der polnische Staat zu jener Zeit weder rechtlich noch faktisch Kontrolle über die entsprechenden deutschen Gebiete gehabt. Merkel und Tusk einer Meinung Daher könne Polen auch nicht für die von den Klägern vorgebrachten Verletzungen des in der Menschenrechtskonvention verankerten Rechts auf Leben und des Verbots einer unmenschlichen Behandlung durch die Vertreibung belangt werden. Sowohl Bundeskanzlerin Angela Merkel als auch der polnische 
Ministerpräsident Donald Tusk hatten sich gestern positiv über die Entscheidung 
der Straßburger Richter geäußert. Während Merkel von einem „wichtigen Signal“ 
sprach,  bezeichnete Tusk die Abweisung der Klage als eine „gute Lösung“ für 
Deutschland und Polen. Das Problem habe damit nach Jahren „ein definitives Ende 
gefunden“. 
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Stellungnahme der 
Preußischen Treuhand zur Entscheidung des Stellungnahme der 
Landesgruppe 
Nordrhein-Westfalen in der Landsmannschaft Ostpreußen 
Lars Seidensticker, Hambührener 
Ratsmitglied und Mitglied des Bundesvorstandes der Bürgerbewegung pro 
Deutschland demonstriert gegen polnische Menschenrechtsverletzungen. | 
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