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Unstimmigkeiten zwischen Warschau und Berlin
Schließt Polen Deutsche von Entschädigung aus?
Von Konrad Schuller, Warschau

Die polnische Regierung plant offenbar, bei der Entschädigung von Opfern der kommunistischen und nationalsozialistischen Diktatur polnische Staatsbürger deutscher Volkszugehörigkeit leer ausgehen zu lassen. Der stellvertretende Schatzminister Hubert Laszkiewicz sagte der Zeitung „Dziennik“, das geplante Restitutionsgesetz der liberalkonservativen Regierung Tusk solle für Polen deutscher Abstammung nicht gelten. „Dziennik“ zitierte ihn am Montag mit den Worten: „Die Deutschen bekommen nichts.“

Ministerpräsident Tusk hatte in der vergangenen Woche während eines Besuchs in Israel angekündigt, seine Regierung werde demnächst ein Gesetz einbringen, das alle Opfer kommunistischer und nationalsozialistischer Enteignungen entschädigen solle. Tusk hatte dabei besonders betont, dass die geplanten Entschädigungen in Höhe von 15 bis 20 Prozent des verlorenen Vermögens allen früheren oder gegenwärtigen polnischen Bürgern zustehen sollten, denen die Nationalsozialisten oder die kommunistischen Behörden ihr Eigentum weggenommen hätten - unabhängig von ihrer Nationalität. Da während des Krieges und danach besonders viele Juden in Polen ihr Eigentum verloren, wurde Tusks Ankündigung in Israel als wichtiger Schritt im Prozess der polnisch-jüdischen Aussöhnung wahrgenommen.

Scheinbar widersprüchliche Positionen

Nach den Worten des stellvertretenden Schatzministers Laszkiewicz sollen von diesem Angebot des Ministerpräsidenten nun die ehemaligen oder gegenwärtigen polnischen Staatsbürger deutscher Nationalität ausgenommen werden. Diese Menschen - in der Zwischenkriegszeit nach Schätzung des „Dziennik“ etwa 750.000 Menschen - seien durch Dekrete der kommunistischen Führung unmittelbar nach dem Krieg zu „Feinden des polnischen Volkes“ erklärt worden. Auf dieser Grundlage habe man sie damals ebenso „umgesiedelt“ wie die Deutschen aus den Ostgebieten des Deutschen Reiches, die nach 1945 an Polen fielen.

Die Äußerungen des stellvertretenden Schatzministers schienen dem Versprechen Tusks zu widersprechen, dem zufolge die Entschädigung von der Volkszugehörigkeit unabhängig sein sollte. Am Montag war deshalb zunächst noch nicht klar, ob Laszkiewiczs Festlegung, dass polnische Bürger deutscher Herkunft von den geplanten Entschädigungen ausgenommen werden, tatsächlich die Linie der Regierung widerspiegele. Der Beauftragte Ministerpräsident Tusks für die deutsch-polnischen Beziehungen, Staatssekretär Bartoszewski, sagte dieser Zeitung, ihm sei diese Frage bisher nicht vorgelegt worden, und er könne sich deshalb vorerst nicht dazu äußern.

Frühere Dekrete sind längst aufgehoben

Auch in Bezug auf die „Dekrete“, auf deren Grundlage die deutschstämmigen Opfer möglicherweise von künftigen Entschädigungen ausgeschlossen werden sollen, herrschte am Montag keine Klarheit. Offenbar sind damit die sogenannten „Bierut-Dekrete“ gemeint, die unmittelbar nach dem Krieg zur Zeit des polnischen Kommunistenführers Boleslaw Bierut erlassen wurden. Zu ihnen gehört das „Gesetz über den Ausschluss feindlicher Elemente aus der polnischen Gesellschaft“ vom 6. Mai 1945, das sich gegen polnische Bürger richtete, die sich zur deutschen Nationalität bekannten. Es definierte diese Menschen als Feinde des polnischen Volkes und sah vor, ihre Vermögen einzuziehen und sie zu vertreiben. Vom gleichen Tage stammte auch das von den Kommunisten erlassene „Gesetz über das verlassene und aufgegebene Vermögen“. Andere Rechtsakte in diesem Zusammenhang wurden am 3. Januar und am 8. März 1946 erlassen.

Allerdings ist seit Jahren strittig, inwiefern diese Gesetze und Regierungserlasse heute noch in Kraft sind. Der Historiker Wlodzimierz Borodziej hat schon im Jahr 2002 darauf hingewiesen, dass die bewussten Dekrete und Gesetze nach 1949 größtenteils aufgehoben wurden. Das „Gesetz über das verlassene und aufgegebene Vermögen“ habe beispielsweise 1985 seine Gültigkeit verloren.

Einen „sachlich relevanten Unterschied“

Deutsche Fachleute wie der Heidelberger Völkerrechtler Jochen Frowein halten es für möglich, dass eine Regelung, wie sie die polnische Regierung offenbar plant, rechtlich Bestand haben könnte. Frowein sagte dieser Zeitung, zwar hätten alle europäischen Demokratien den Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz in ihrer Verfassung verankert. Dennoch habe er persönlich keinen Zweifel, dass es rechtlich möglich sei, einen „sachlich relevanten Unterschied“ zwischen unterschiedlichen Gruppen von Geschädigten darzustellen, der eine unterschiedliche Behandlung von polnischen Bürgern deutscher, polnischer oder anderer Herkunft juristisch rechtfertigen könnte.

Auch die Europäische Menschenrechtskonvention könne hier nicht herangezogen werden, weil Polen ein Zusatzprotokoll, das den allgemeinen Gleichheitssatz enthält, nicht ratifiziert hat, und das gesamte Vertragswerk in der Nachkriegszeit noch nicht in Geltung war. Ähnliches gelte für das Diskriminierungsverbot der Europäischen Union.

Quelle:
Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 15. April 2008, Seite 4 „Politik“,

www.faz.net/s/RubDDBDABB9457A437BAA85A49C26FB23A0/Doc~E9984656C414E4C5...


Entschädigungen in Polen
Nur „Feinde des polnischen Volkes“ sollen leer ausgehen
Von Konrad Schuller, Warschau

Polnische Bürger deutscher Herkunft sollen offenbar doch nicht generell von den Entschädigungen für Enteignungen durch Nationalsozialisten und Kommunisten ausgenommen werden, welche die Regierung in Warschau noch in diesem Jahr beschließen will. Das Schatzministerium in der polnischen Hauptstadt dementierte am Dienstag gegenüber der F.A.Z. eine entsprechende Pressemeldung vom Vortag.

Der Sprecher des Ministeriums, Maciej Wewior, sagte, die Regierung werde polnischen Bürgern ihr von den Kommunisten oder den deutschen Besatzern während des Zweiten Weltkriegs enteignetes Vermögen ohne Rücksicht auf ihre ethnische Herkunft zurückerstatten. In diesem Sinne gebe es nur „Staatsbürger“, aber keine „Juden“, „Polen“ oder „Deutschen“.

Wie viele Personen betroffen sind, ist unklar

Die Zeitung „Dziennik“ hatte den stellvertretenden Schatzminister Laszkiewicz dagegen am Montag mit den Worten zitiert, die „Deutschen“ sollten „nichts“ bekommen, weil sie durch Regierungserlasse der kommunistischen Macht in der Nachkriegszeit zu Feinden des polnischen Volkes erklärt worden seien. Regierungssprecher Wewior präzisierte diese Aussage nun in dem Sinne, dass lediglich diejenigen deutschstämmigen Bürger Vorkriegspolens, die sich zu Kriegszeiten bewusst gegen ihren Staat entschieden hätten und etwa die polnische Staatsbürgerschaft zugunsten der deutschen aufgegeben hätten, von den geplanten Restitutionen ausgenommen bleiben sollten.

Diese Personen seien durch die kommunistischen Nachkriegsdekrete zu „Feinden des polnischen Volkes“ erklärt worden, und diese Klassifizierung bleibe gültig. Wer aber zur Zeit der Enteignungen durch Nazis oder Kommunisten noch polnischer Bürger gewesen sei, solle ohne Rücksicht auf seine Nationalität entschädigt werden. Entscheidend sei die polnische Staatsbürgerschaft. Das Ministerium konnte am Dienstag nicht sagen, wie viele Personen zu welcher Gruppe gehören.

Keine Entschädigung für nichtpolnische Vertriebene

Die Zeitung „Gazeta Wyborcza“ erinnerte am Dienstag daran, dass polnische Bürger deutscher Herkunft nach dem Kriege ihre Staatsbürgerschaft behalten konnten, wenn sie bewiesen, dass sie nicht mit den deutschen Besatzern kollaboriert hatten. Wenn sie danach im Zuge der allgemeinen „Nationalisierung“ ihr Eigentum verloren hätten, sollten sie jetzt nach Auskunft des Schatzministeriums entschädigt werden wie andere Bürger auch. Wer damals zu Unrecht von den kommunistischen Behörden als „Feind“ klassifiziert worden sei, habe die Möglichkeit, seine Rehabilitierung auf dem Gerichtswege durchzusetzen.

Der F.A.Z. versicherte das Schatzministerium, dass nicht nur deutschstämmige Bürger Polens aus der Zwischenkriegszeit, sondern auch Deutsche aus den ehemaligen Ostgebieten des Reiches, die nach dem Krieg im Land blieben und die polnische Staatsbürgerschaft annahmen, durch das geplante Gesetz entschädigt werden sollten. „Wer Bürger Polens wurde und gesetzliches Eigentum besaß, soll von dem Gesetz berücksichtigt werden“, sagte Wewior. „Wir betrachten nicht die Herkunft der Menschen, sondern wir richten uns danach, ob sie polnische Bürger sind.“

Keine Entschädigung ist allerdings für deutsche Vertriebene vorgesehen, die nie polnische Bürger waren und es nach dem Krieg auch nicht geworden sind. Das versprochene Entschädigungsgesetz der Regierung Tusk ist gegenwärtig noch in einer frühen Phase der Vorbereitung innerhalb der Ministerien. Das Kabinett wird sich voraussichtlich Ende Mai zum ersten Mal damit befassen. Ministerpräsident Tusk hat angekündigt, dass die Entschädigungen bei zwischen 15 und 20 Prozent des von Kommunisten und deutschen Besatzern enteigneten Vermögens liegen sollen.

Quellen:
Text: FAZ.NET, Bildmaterial: REUTERS, 15.04.2008,
www.faz.net/s/RubDDBDABB9457A437BAA85A49C26FB23A0/Doc~E36F4DCDFC4...

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