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Hermann Sudermann


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Ludwig Yorck von Wartenburg vor der Landesversammlung: Der Unterzeichner der Konvention
von Tauroggen verstand es mit seiner Ansprache, die Ständevertreter mitzureißen.

Erhebung der ostpreußischen Landstände
Während Preußens König noch zu Napoleon hielt, wurde in Königsberg bereits der Widerstand organisiert
von Manuel Ruoff

So negativ der preußische König Friedrich Wilhelm III. auf die am 30. Dezember 1812 von Yorck von Wartenburg mit den Russen abgeschlossene Konvention von Tauroggen reagierte, mit der dieser Ostpreußen den Truppen des Zaren Alexander I. geöffnet hatte, so positiv fiel die Reaktion der ostpreußischen Landstände aus.

Vom 5. bis 9. Februar 1813 kamen die Deputierten der ostpreußischen Stände in Königsberg zusammen. Die Leitung der 64köpfigen Versammlung übernahm der Geheime Justizrat Brandt in Vertretung des erkrankten Landhofmeisters, des Präsidenten der ostpreußischen Regierung. Warum die 64 Männer zusammenkamen, geht aus einem Schreiben des vom Zaren eingesetzten Bevollmächtigten für die Zivil- und Militärverwaltung in Ostpreußen, Reichsfreiherr vom und zum Stein, an Brandt vom 4. Februar 1813 hervor:

Ew. Hochwohlgeboren als dem Stellvertreter des Herrn Landhofmeister v. Auerswald Exzellenz bei der morgenden Konferenz der ständischen Versammlung, wird es aus meinem Schreiben an den Herrn Landhofmeister über diesen Gegenstand bekannt sein, daß ich diese Versammlung veranlaßt habe, um der Deliberation der Herren Stände die Auswahl der Mittel zur allgemeinen Vertheidigung des Vaterlandes anheim zu geben.

Ich ersuche Ew. Hochwohlgeboren, dieses den versammelten Herren Ständen mizuteilen, deren Anerbieten und Vorschläge verfassungsmäßig zu leiten und solche denen geordneten Behörden vorzulegen.

Bereits am Tage seiner Ankunft in Königsberg, am 22. Januar 1813, hatte Stein den Landhofmeister gebeten, den ostpreußischen Landtag aus dem genannten Grunde für den 5. Februar zusammenzurufen. Daß die Deputierten am 5. Februar zusammenkamen, aber nicht als Landtag, sondern als Landesversammlung ist kennzeichnend für das schwierige Verhältnis Steins zu Ostpreußens Offiziellen. Einerseits waren alle Preußen, und alle wollten Preußens Befreiung. Andererseits hatten Stein und Ostpreußens Offizielle ein Problem miteinander. Wie viele große Geister war Stein herrisch und ungeduldig gegenüber seinem mittelmäßigen Umfeld. Andererseits hatten Ostpreußens Offizielle eine geradezu panische Angst davor, den Eindruck zu erwecken, sie würden statt des preußischen Königs nun den russischen Zaren, dessen Truppen neben Yorcks nun in der Provinz standen, als neuen Landesherren anerkennen und von ihm Weisungen entgegennehmen. Das bekam vor allem Stein als Bevollmächtigter des Zaren zu spüren. Da nützte es ihm wenig, daß er wie die Ostpreußen Deutscher war und wenige Jahre zuvor Preußens Regierungschef gewesen war. So wurden die Deputierten denn auch nicht als Landtag zusammengerufen, denn das galt als ein Vorrecht des Landesherrn, also König Friedrich Wilhelms, sondern nur als Landesversammlung. Rücksichtsvoll verließ Stein noch während der Versammlung Königsberg, in concreto am 7. Februar. Die Deputierten sollten sich und anderen sagen können, nicht unter dem Einfluß des Zarenbevollmächtigten gestanden zu haben, als sie ihre Beschlüsse faßten.

Am Morgen des 5. Februar begann die Landesversammlung. Nachdem Brandt als Versammlungsleiter das an ihn gerichtete Schreiben Steins vom 4. Februar mitgeteilt hatte, wurde eine fünfköpfige Deputation unter Alexander Graf Dohna zu Generalgouverneur Yorck geschickt, um ihn um Vorschläge zu bitten. Am Nachmittag kam die Deputation mit Yorck zurück. Yorck hielt eine flammende, patriotische Rede und bat um die Wahl eines Komitees, dem er seine Vorschläge im Detail unterbreiten wollte. Die fünfköpfige Deputation wurde um zwei hinzugewählte Versammlungsmitglieder vergrößert, und das Komitee war komplett. Die Leitung übernahm wieder Dohna. Am Abend empfing dann Yorck das Komitee in seiner Wohnung und unterbreitete ihm seine Vorschläge. Diese Vorschläge basierten auf Entwürfen von Dohna und Clausewitz, die Steins Billigung gefunden hatten.

Den Kern der Vorschläge bildete eine nicht vom König, sondern von der Provinz aufzustellende und zu unterhaltende Landwehr. Sie sollte 20.000 Mann stark sein und 10.000 Mann Reserve haben. Nach Möglichkeit sollten die Stellen mit Freiwilligen besetzt werden. Es war jedoch zu fürchten, daß sich nicht genügend Freiwillige finden ließen, und so sollte die allgemeine Wehrpflicht für die Männer zwischen 18 und 45 eingeführt werden. Ausgenommen waren die Männer, die bereits im stehenden Heer Dienst taten, sowie Lehrer und Geistliche. Per Losentscheid sollte dann die Landwehr mit Wehrpflichtigen aufgefüllt werden. Vollkommen unabhängig davon, wie man zur allgemeinen Wehrpflicht steht, war deren Einführung natürlich ein Fortschritt. Weniger fortschrittlich war, daß man Stellvertreter stellen konnte. Das wurde vom Vater der allgemeinen Wehrpflicht in Deutschland, dem preußischen Heeresreformer Scharnhorst, denn auch kritisiert und bei der späteren Einführung der allgemeinen Wehrpflicht in Gesamtpreußen nicht übernommen.

An der Spitze der Landwehr sollte eine aus sieben Ständemitgliedern bestehende Generalkommission stehen. Analog zu den Distrikten sollte es fünf Spezialkommissionen geben, deren Mitglieder von den Ständen der Distrikte gewählt werden sollten. Jede Spezialkommission sollte eine Brigade zu vier Bataillonen aufstellen. Die Brigadeführer sollten vom König oder seinem Stellvertreter auf Vorschlag der Generalkommission ernannt werden, die übrigen Offiziere von der Generalkommission auf Vorschlag der jeweiligen Spezialkommission.

Daneben sollte als letztes Aufgebot eine Art Volkssturm, Landsturm genannt, gebildet werden. Hier sollten die verbliebenen 18- bis 60jährigen Dienst tun, aber erst wenn die Provinz selber in Gefahr war, der Feind die Weichsel überschritten hatte. Es war also klar: Der Feind stand im Westen.

Am zweiten Sitzungstag, dem 7. Februar, wurden die Vorschläge von der Landesversammlung begeistert aufgenommen. Am Abend erklärten Yorck als Generalgouverneur und Auerswald als Landhofmeister ihr Einverständnis.

Am dritten Sitzungstag, dem 8. Februar, schlug Yorck der Landesversammlung die Aufstellung eines aus 1.000 Freiwilligen bestehenden Regiments Nationalkavallerie vor. Die Aufnahme dieses Vorschlags durch die Standesvertreter war wieder begeistert.

Anschließend wählte die Landesversammlung den Präsidenten der Generalkommission. Alle bis auf einen wählten Dohna. Danach wählte die Versammlung Kandidaten, aus denen Dohna als frisch gewählter Präsident und Yorck als Generalgouverneur die übrigen sechs Mitglieder der Generalkommission bestimmen sollten.

Am 8. Februar wurde auch die Frage erörtert, wer nun den König informieren und sein Einverständnis einholen soll. Die Landesversammlung war für Alexander Graf Dohna. Der Landhofmeister hielt jedoch seinen Schwager für zu undiplomatisch und sprach sich für dessen Bruder Ludwig Graf Dohna aus. Um einen Eklat zu vermeiden, überließ die Landesversammlung daraufhin Alexander Dohna die Wahl, der sich ganz im Sinne des Landhofmeisters für seinen Bruder Ludwig entschied.

Am vierten und letzten Sitzungstag, dem 9. Februar, beschloß die Landesversammlung die Adresse an den König, die Dohna überbringen sollte, Der Entwurf dazu stammte von Königsbergs Oberbürgermeister Heidemann, ein nicht unwichtiger Mann, der auch zum Sekretär der Generalkommission der Landwehr gemacht wurde. In dieser Adresse gab man sich gegenüber dem Landesherrn sehr loyal. Der dortige Hinweis, daß man natürlich nicht der Absegnung durch den König vorgreifen wolle, hinderte die Landesversammlung jedoch nicht daran, „die abgefaßten Beschlüsse schon jetzt in Vollziehung zu bringen“.

Noch bevor der König die Adresse der Landesversammlung bekam, erschien am 15. Februar 1813 in den Zeitungen eine Bekanntmachung Yorcks, daß Major Graf Lehndorff auf seinen Wunsch hin die Organisation des Regimentes Nationalkavallerie übernommen habe. Am 16. Februar bestätigte Yorck die personelle Zusammensetzung der Generalkommission für die Landwehr. Am 17. Februar ernannte Yorck den Kommandeur und den Inspekteur der Landwehr, die vorher von der Generalkommission gewählt worden waren.

Am 21. Februar erreichte Ludwig Dohna mit der Adresse der Landesversammlung den König. Der fragte, ob „Herr von Yorck schon eine Bürgerkrone trage“. Friedrich Wilhelm war mit seiner frankreichfreundlichen Haltung jedoch auf dem besten Wege, seine Krone zu riskieren. Am 22. Februar wäre es in seiner Hauptstadt fast zu einem regelrechten Aufstand gekommen. Am 23. Februar gab Friedrich Wilhelm der Stimmung in seinem Land endlich nach und vollzog den von Yorck und den Ostpreußen zumindest eingeleiteten Seitenwechsel nach. Am 27. und 28. Februar wurde die preußisch-russische Offensiv- und Defensivallianz von Kalisch geschlossen. Und am 17. März 1813 schließlich übergab Staatskanzler Hardenberg dem französischen Gesandten eine Note, die einer Kriegserklärung gleichkam. Die Befreiung Preußens, Deutschlands und Europas vom napoleonischen Joch konnte beginnen.

Quelle:
Preußische Allgemeine Zeitung / Das Ostpreußenblatt, Ausgabe 04/08, 26.01.2008

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