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SWR-Rundfunkrat:Grün-Rot wirft Vertriebene raus
 
 STUTTGART. 
Die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg will den Rundfunkrat des 
Südwestrundfunks (SWR) umbauen und Vertriebenenverbände und Freikirchen aus dem 
Gremium ausschließen. Zudem will die Landesregierung ihre beiden Vertreter 
zurückziehen. Die freiwerdenden Plätze in dem 51 Köpfe zählenden Rundfunkrat 
sollen durch Vertreter von Moslemverbänden, Umweltorganisationen sowie 
Einwanderer besetzt werden. Das sieht laut einem Bericht der
Südwest Presse der Entwurf eines neuen Rundfunkstaatsvertrages vor, der 
Ende Oktober von den beiden für den SWR zuständigen Landesregierungen von 
Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz beschlossen werden soll.  Vorgesehen ist 
außerdem, daß alle Gruppierungen, die mindestens zwei Vertreter in den 
Rundfunkrat entsenden, künftig beide Geschlechter berücksichtigen müssen.  Aufgabe der Rundfunkräte der 
öffentlich-rechtlichen Sender ist es unter anderem, die Einhaltung des 
gesetzlichen Sendeauftrages zu überwachen und den Haushalt zu genehmigen. 
Daneben berät der Rundfunkrat den Intendanten bei der Programmplanung. (ms)  
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Der RundfunkratInteressensvertretung der Allgemeinheit
Der Rundfunkrat ist bei allen 
  öffentlich-rechtlichen Anstalten der Bundesrepublik Interessenvertreter der 
  Allgemeinheit und das höchste für die Programmkontrolle zuständige 
  Aufsichtsgremium.
 Der Rundfunkrat des Südwestrundfunks setzt sich 
aus 74 Mitgliedern zusammen. 51 Mitglieder sind aus dem Land Baden-Württemberg 
und 23 Mitglieder aus dem Land Rheinland-Pfalz entsandt. Die Programmdirektoren 
für Fernsehen und Hörfunk sowie der Verwaltungsdirektor, der Direktor Technik 
und Produktion und der Justitiar werden auf Vorschlag des Intendanten mit 
Zustimmung des Rundfunkrats berufen.
 Die Amtszeit des SWR-Rundfunkrats beträgt fünf Jahre. Der Rundfunkrat wählt 
seinen Vorsitzenden sowie einen ersten und zweiten Stellvertreter für die Dauer 
von 30 Monaten, wobei der Vorsitzende und der erste Stellvertreter Mitglieder 
des Rundfunkrats aus verschiedenen Ländern sein müssen.
 Weitere Aufgaben des Rundfunkrats: 
  Wahl und Abberufung des IntendantenGenehmigung des HaushaltsplansBeschlussfassung über die Satzung gemeinsam mit dem VerwaltungsratZustimmung zur Berufung der Direktoren und des Justitiars mit Ausnahme der 
  Direktoren der LandessenderWahl und Abberufung der vom Rundfunkrat gewählten Mitglieder des 
  VerwaltungsratsGenehmigung des JahresabschlussesZustimmung bei der Übernahme von Verpflichtungen im Wert von mehr als fünf 
  Millionen Euro bei Verträgen über die Herstellung oder den Erwerb von 
  Programmteilen ... weiter lesen unter: |